Ein Angebot der IFG Ingolstadt Logo parkIn-connected

Nutzungsbedingungen Parkportal Ingolstadt

1. Vorbemerkung

(1) Die IFG Ingolstadt AöR (nachfolgend IFG) bietet mit dem Pilotprojekt parkIN connected (drahtloses Parken und Bezahlen in Ingolstadt) registrierten Nutzern (nachfolgend Kunden) die Möglichkeit, das Parken in beschrankten Parkeinrichtungen, also Parkhäusern, Tiefgaragen oder Parkplätzen sowie das Bezahlen der anfallenden Parkgebühren einfacher zu gestalten.

(2) Die Nutzung des Parkportals Ingolstadt erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen; von diesen Bedingungen abweichende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn IFG hat diesen AGB ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Der Inhalt von Werbeangaben und öffentlichen Äußerungen usw. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, es wird hierauf ausdrücklich schriftlich Bezug genommen.

(3) Neben den nachfolgenden Bedingungen gelten stets ergänzend: Die Einstellbedingungen für die Nutzung von Einstellplätzen in Parkeinrichtungen der IFG.

2. Geltungsbereich

(1) Das Parkportal Ingolstadt kann für folgende Parkeinrichtungen der IFG genutzt werden:

(2) Das Parkportal Ingolstadt steht nur registrierten Kunden zur Verfügung.

3. Vertragsgegenstand

IFG betreibt für ihre beschrankten Parkeinrichtungen in Ingolstadt unter www.ingolstadt.de/parkportal ein Parkportal. Dort können sich Nutzer für das drahtlose Parken und Bezahlen der Parkgebühren registrieren.
Registrierte Kunden können mittels eines auf der Windschutzscheibe des Pkw angebrachten Funketiketts die Parkeinrichtungen drahtlos nutzen; darüber hinaus ermöglicht IFG die bargeldlose Abrechnung und Einziehung der Parkgebühren über ein für ihn eingerichtetes Kundenkonto.

4. Registrierung; Vertragsschluss

(1) Für die Nutzung des Parkportals ist die Registrierung durch den Kunden notwendig; die Registrierung kann ausschließlich elektronisch über die Website www.ingolstadt.de/parkportal erfolgen. Im Rahmen der Online-Registrierung, die verschlüsselt und datensicher erfolgt, gibt der Kunde die Funketikett-Nummer, die erforderlichen persönlichen Daten, insbesondere zu seiner Person und seiner Bankverbindung ein. Ein Anspruch des Kunden auf Registrierung besteht nicht. Die Registrierung erfolgt ohne Berechnung von Kosten.

(2) Das Parkportal kann nur von natürlichen volljährigen Personen genutzt werden. Minderjährige sind nicht befugt, das Parkportal zu nutzen.

(3) Nach erfolgreicher Registrierung richtet die IFG für den Kunden ein Kundenkonto ein, über das sämtliche Parkvorgänge in den Parkeinrichtungen der IFG erfasst, abgewickelt und abgerechnet werden.

(4) Mit Bestätigung der Registrierung durch IFG, die grundsätzlich per E-Mail erfolgt, kommt der Vertrag zwischen der IFG und dem Kunden zustande. Innerhalb von sieben Tagen, nach Registrierung, muss die vom Nutzer original unterschriebene Einzugsermächtigung der IFG vorliegen.

(5) Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht für Kunden nicht.

5. Leistungen der IFG

(1) Nach Vertragsschluss schaltet IFG dem Kunden sein über ein Passwort geschütztes Kundenkonto frei; über das Kundenkonto kann der Kunde
- seine hinterlegten Daten einsehen und im Änderungsfall bearbeiten,
- die getätigten Parkvorgänge und die entstandenen Parkgebühren einsehen,
- die periodischen Rechnungen sowie die Belege für die einzelnen Parkvorgänge abrufen.

(2) IFG rechnet die entstandenen Parkgebühren monatlich gegenüber dem Kunden ab. Die monatliche Abrechnung wird dem Kunden online über sein Kundenkonto zur Verfügung gestellt. Die Bezahlung erfolgt bargeldlos, ausschließlich im Wege des Lastschriftverfahrens.

(3) Die Registrierung im Parkportal beinhaltet keinen Anspruch auf einen freien Stellplatz. Dies gilt insbesondere im Fall einer belegten Parkeinrichtung. Kurzparkern stehen Stellplätze nur im Rahmen freier Kapazitäten und der Verfügbarkeit zur Verfügung. Die Rechte von Dauerparkern ergeben sich aus dem mit IFG geschlossenen Kraftfahrzeug-Einstellvertrag.

(4) Die Leistungen der IFG erfolgen im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Die IFG kann insoweit keine Gewähr für den jederzeitigen ungehinderten Zugang zu dem online geführten Kundenkonto übernehmen.

6. Pflichten des Kunden

(1) Bei der Registrierung für das Parkportal wählt der Kunde ein persönliches Kennwort; er ist verpflichtet, dieses Kennwort vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen der Registrierung erforderlichen Daten wahrheitsgemäß anzugeben.

(3) Der Kunde verpflichtet sich weiter, sämtliche Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten unverzüglich der IFG bekannt zu geben. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten wie Wohn- oder Dienstanschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung; die Änderung hat vorzugsweise über das Online-Kundenkonto oder schriftlich gegenüber IFG zu erfolgen. Im Bedarfsfall hat der Kunde eine Einzugsermächtigung (Sepa-Mandat) neu zu erteilen.

(4) Kommt der Kunde seinen Informationspflichten nicht nach, so ist IFG berechtigt, dem Kunden entstehende Mehraufwendungen sowie etwaige weiter entstehende Kosten für eine Meldeauskunft oder einer Banklastschrift zu berechnen.

(5) Stellt der Kunde eine missbräuchliche Verwendung des Funketiketts oder seines Kundenkontos fest, ist er verpflichtet, IFG hierüber unverzüglich zu unterrichten sowie die Sperrung seines Kundenkontos zu veranlassen.

(6) Für den Fall, dass die Gebrauchsfähigkeit des Funketiketts – nicht behebbar – gestört oder zerstört ist oder der Kunde einen weiteren Gebrauch des Funketiketts nicht benötigt oder wünscht, ist über das Online-Kundenkonto eine hierfür vorgesehene Deaktivierung vorzunehmen.

(7) Der Kunde hat des Weiteren Einhaltung der Einstellbedingungen und als Dauerparker die Einhaltung der getroffenen mietvertraglichen Regelungen ungeachtet dieser Nutzungsbedingungen zu gewährleisten.

7. Preise und Gebühren

(1) Der Kunde zahlt für die Parkzeit die in der jeweiligen Parkeinrichtung und in der jeweiligen Parkzone geltenden Parkgebühren der IFG. bzw. die im Kraftfahrzeug-Einstellvertrag festgelegte Monatspauschale.

(2) Für die ordnungsgemäße Nutzung des Parkportals und des Kundenkontos entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten. Eventuelle Kosten für das Funketikett behält sich IFG vor.

8. Zahlung

(1) Die Zahlung der Parkgebühren erfolgt ausschließlich durch Lastschrifteinzug. Mit der Registrierung zu dem Parkportal stimmt der Kunde der Teilnahme am Lastschriftverfahren zu.

(2) IFG wird am Ende des Abrechnungszeitraums den Betrag der bis dahin angefallenen Parkgebühren in Rechnung stellen. Abrechnungszeitraum ist grundsätzlich ein Monat. Die Rechnung ist für den Kunden über sein Kundenkonto abrufbar.

(3) Der jeweilige Rechnungsbetrag wird per Lastschrift von dem im Kundenkonto hinterlegen Bankkonto abgebucht. IFG behält sich vor, bei geringen Rechnungsbeträgen bis zu 2,00 € monatlich für den Abrechnungszeitraum die Abbuchung erst bei dem nächstfälligen Abrechnungszeitraum vorzunehmen.

(4) Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, so ist IFG berechtigt die ihr entstehenden Kosten und Bankspesen für jede vom Kunden verursachte Nichteinlösung dem Kunden zu berechnen. Weiter ist IFG berechtigt, in diesem Fall für den Verwaltungsaufwand eine Gebühr in Höhe von mindestens 5,00 € zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt vorbehalten, der IFG nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Nichteinlösung zweier Lastschriften ist IFG darüber hinaus berechtigt, das Konto des Kunden zu sperren und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

(5) Die Abbuchung erfolgt üblicherweise nach dem Abrechnungszeitraum zu Beginn des Folgemonats. IFG behält sich jedoch vor, in begründeten Fällen Teilbeträge mehrmals innerhalb eines Monats beim Kunden abzubuchen, beispielsweise bei Erreichen eines Abrechnungsbetrages von 200,00 €. Hierüber wird IFG den Kunden per E-Mail unterrichten.

9. Haftung

(1) IFG kann keine Verantwortung oder Haftung für das ständige Funktionieren des Funketiketts sowie für die ständige Online-Verfügbarkeit des Parkportals übernehmen. Für Schäden, die aus der Nichtverfügbarkeit des drahtlosen Parkens oder aus einer Störung von übermittelten Daten resultieren und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von IFG beruhen, wird keine Haftung übernommen. Die nicht ständige Verfügbarkeit des drahtlosen Parkens entbindet den Kunden nicht davon, die für die Nutzung der Parkeinrichtungen geschuldeten Parkgebühren zu entrichten; im Falle einer technischen Störung ist der Kunde daher verpflichtet, eine andere Art der Nutzung (Lösen von Parktickets, Parkscheinen usw.) zu wählen.

(2) IFG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, sofern diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder die auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der IFG beruhen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der IFG auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt; dies gilt auch bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(4) IFG übernimmt für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten gegebenen Informationen keine Gewährleistung.

(5) Steht das drahtlose Parken nicht zur Verfügung, übernimmt IFG keine Haftung für die hierdurch entstehenden Folgen (z.B. Abschleppkosten, Verwarnungsgelder usw.).

10. Vertragsdauer, Kündigung

(1) Der Kunde kann diesen Nutzungsvertrag jederzeit zum Ende des Monats schriftlich per Post gegenüber der IFG, Wagnerwirtsgasse 2, 85049 Ingolstadt oder per E-Mail an: parken@ingolstadt.de kündigen. Gleiches gilt für IFG, wobei die Kündigung schriftlich per Post oder per E-Mail jeweils an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene (E-Mail)-Adresse zu erfolgen hat. Die IFG ist berechtigt, auch nach Vertragsende, offene Forderungen einzuziehen. Unberührt bleibt die Mietvertragsdauer bei Dauerparkern.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Frist während des Monats bleibt unberührt. IFG kann insbesondere den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich kündigen, wenn er gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstößt, insbesondere wenn der Kunde bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat, eine Lastschrift nach zwei (im Abstand von 14 Tagen) erfolgten Versuchen endgültig nicht einlösbar ist oder eine Manipulation des Parkportal-Systems erfolgt oder gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren eingeleitet bzw. mangels Masse eingestellt hat.

(3) Im Falle der Kündigung wird IFG das eingerichtete Kundenkonto abrechnen, deaktivieren und sperren. Die Daten des Kunden werden anschließend aus der Portaldatenbank gelöscht. Eine Speicherung der Kundendaten in der Kundendatenbank des Parkmanagementsystems erfolgt nur insoweit, als IFG Aufbewahrungspflichten insbesondere im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von Rechnungen trifft.

11. Änderungen

IFG ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen nachträglich zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall wird IFG dem Kunden die geänderten oder ergänzten Bedingungen mitteilen. Ist der Kunde mit diesen Änderungen bzw. Ergänzungen nicht einverstanden, kann er innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung oder Ergänzung widersprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein Widerspruch, gelten die Änderungen oder Ergänzungen als genehmigt, wobei IFG auf diese Folgen in der Mitteilung über die Änderung und Ergänzung besonders hinweisen wird.

12. Datenschutz

(1) IFG ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis und dessen inhaltliche Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine bei der Anmeldung freiwillig gemachten Angaben sowie seine personenbezogenen Daten zur rechtmäßigen Erfüllung des Vertragsverhältnisses automatisiert gespeichert und verarbeitet werden. IFG wird die personenbezogenen Daten des Kunden nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten.

(2) Die personenbezogenen Daten werden von IFG vertraulich behandelt, ausschließlich für Zwecke der Erbringung von Leistungen im Rahmen des drahtlosen Parkens verwendet und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben. IFG unterwirft sich der Kontrolle der zuständigen Datenschutzbehörden.

(3) IFG schützt die persönlichen Daten des Kunden vor unerlaubtem Zugriff.

(4) Im Falle der Nichtzahlung der Rechnungsforderungen ist IFG berechtigt, die Daten des Kunden an beauftragte Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen zur Beitreibung der Forderungen zu übermitteln. Ferner behält sich IFG vor, die Kundendaten zu Zwecken der Bonitätsprüfung an seine Erfüllungsgehilfen weiterzugeben. Stelle zur Bonitätsprüfung ist insbesondere die Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

(5) Soweit der Kunde seine Daten über das Internet übermittelt, kann IFG keine Haftung für die Sicherheit der Vertraulichkeit der übermittelten Daten übernehmen.